Herbstsession: Jetzt gehts um das Jugendschutzgesetz
Das neue Jugendschutzgesetz, das auch Videospiele und eSports miteinschliesst, wird in dieser Herbstsession behandelt. Alle Infos dazu gibts hier.
Die Diskussionen um das neue Jugendschutzgesetz gehen diese Woche in die nächste Runde, vielleicht sogar in die finale Entscheidung. Denn nachdem das Gesetz seine Runden durch Bundesrat, Ständerat und Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates gemacht hat, kommt es nun in die Nationalrat-Herbstsession, die am 12. September startet.
März 2021 haben wir die Grundlagen des neuen Jugendschutzgesetzes schon bei uns diskutiert, hier als Auffrischer das Video von damals:
Das Wichtigste im neuen Gesetz:
- Alterskontrollen sollen schweizweit geregelt werden.
- eSports-Veranstaltungen dürfen von Minderjährigen, die jünger als die Alterskontrolle sind, nur in Begleitung von Erwachsenen besucht werden. Die erwachsene Person muss mindestens 10 Jahre älter sein. Das erforderliche Mindestalter darf höchstens um zwei Jahre unterschritten werden.
- Ist das Spiel ab 18 Jahren freigegeben, darf dieses Alter von Besuchern nicht unterschritten werden.
- Minderjährige dürfen nur an eSports-Turnieren teilnehmen, sofern die schriftliche Einwilligung der Eltern oder Erziehungsberechtigen vorliegt.
- Mikrotransaktionen müssen gekennzeichnet sein, ein entsprechendes System zur Alterskontrolle muss aufgebaut werden.
- Anbieter verpflichten sich dazu, für Minderjährige ungeeignete Inhalte für diese unzugänglich zu machen.
- Der Bund soll Massnahmen ergreifen, Medienkompetenz bei Minderjährigen zu fördern.
Ständerat wollte locker, Kommission will Verschärfung
Nachdem der Entwurf des neuen Jugendschutzgesetzes vom Bundesrat im Nationalrat diskutiert wurde, ging es als nächstes in den Ständerat. Dort wollte man den Entwurf an einigen Stellen nochmals auflockern. Unter anderem sollten Mikrotransaktionen nicht via Gesetz geregelt werden und auch Events sollten Kindern, die das Mindesalter um mehr als zwei Jahre unterschreiten, zugänglich gemacht werden – sofern eine erwachsene Person mit dabei ist.
Ebenso sah es der Ständerat nicht in der Pflicht des Bundes und des vorliegenden Gesetzes, dass die Förderung der Medienkompetenz festgehalten wird. Bei der Nationalratskommission sah es dann anders aus.
In der Kommission sprach sich eine Mehrheit dafür aus, die zwei Jahre-Regelung im Gesetz zu behalten und auch dafür, dass die Mikrotransaktionsregelung ihren Weg ins Geschäft findet.
Jon Baumann, Präsident des Schweizer eSports-Verbands (SESF), hielt die wichtigsten Regelungen für eSports-Events in einem Tweet fest:
#Lobbyupdate on watching #swissesports as spectator
The WBK-N aims for the stricter version of the Bundesrat. This means..
..watching esports at an event (as a minor) needs
👩👧 an adult (+min 10years older)
🎮 Age rating & minor not more than 2 years apart
🔴 game is not 18+ https://t.co/vv8Zez9SIM— Jon Baumann (@CHquovadis) September 5, 2022
Voraussichtlich am Mittwoch in der Herbstsession
Nachdem nun alle Instanzen ihre Vorschläge für das neue Jugendschutzgesetz einbringen konnten, geht es diese Woche zurück in den Nationalrat für die finale Entscheidung.
Die Herbstsession beginnt am Montag, 12. September und dauert bis am 30. September. Das Jugendschutzgesetz soll laut Sessionsprogramm am Mittwochmorgen, 14. September, als erstes Traktandum behandelt werden. Jedoch spielt dabei immer eine Rolle, wie schnell sich der Nationalrat durch vorhergehende Punkte durcharbeitet. Es kann gut sein, dass das Gesetz auch erst nächste Woche behandelt wird.
Die Debatten des Nationalrats werden zudem auf der Website des Schweizer Parlaments live übertragen.